Konservierung der Bohrlöcher ist die hermetische Abdichtung der Bohrlochmündung für einen bestimmten Zeitraum, um das Bohrloch während der Bohrung bzw. nach Abschluss der Bohrung aufrechtzuerhalten. Die Bohrlöcher werden für einen kurzen Zeitraum (für einige Monate) während der Bohrungen konserviert: beim Auftreten der erschwerenden berggeologischen Verhältnisse im Bohrlochprofil, beim Büschelbohren — bis zum Abschluss sämtlicher Bohrungen im Büschel, bei der Erschließung der Vorkommen — bis zum Feldausbau oder für einen längeren Zeitraum — nach der Abnutzung des Vorkommens.

Um das durchgebohrte Bohrloch aufrechtzuerhalten, werden einzelne Bohrlochabschnitte, die von nicht stabilen Gesteinen gebildet sind, mit Zementmörtel (Zementbrücken) oder anderen Bindemitteln (z.B. Teeren) befestigt. Bei Wiederaufnahme der Arbeiten im Bohrloch werden diese Bohrlochabschnitte durchgebohrt. Bei langfristiger Konservierung der Bohrlöcher wird die Bohrlochmündungsarmatur mit Antikorrosionsschutz beschichtet.