Wasserabdämmung — Verfahren zum Schutz von Schächten und Tagebauen vor unterirdisches bzw. Grundwasser durch eine vollständige oder teilweise Umspundung des Grubenbaus mit Hilfe wasserundurchlässiger Vorrichtungen. Bei der Wasserabdämmung sinkt der Spiegel des unterirdischen bzw. Grundwassers innerhalb der wasserundurchlässigen Vorrichtungen durch eine Wasserhaltung oder Dränage. Außerhalb dieser bleibt er im Bereich des natürlichen oder steigt im Ergebnis des Wasserstaus etwas an.

Die Wasserabdämmung gewährleistet einen Schutz der unterirdischen bzw. Grundwasserressourcen und reduziert die Betriebskosten zur Trockenlegung (Abpumpen der statischen Wasserreserven im Bereich innerhalb des zu schützenden Abschnitts).