Bohrlochrucknahme ist der Übergang der Bohrlöcher für die Erdölförderung, Gasförderung und die Förderung anderer Bodenschätze von einem Objekt (Schicht, Ebensohle) auf ein anderes. Sie erfolgt bei der Erschließung von Lagerstätten mit mehreren Produktivschichten, die mit einem einheitlichen Bohrlochnetz durchgebohrt sind, wenn die Bohrungen, die eines der Objekte aufgeschlossen haben, vollkommen ausgearbeitet oder verwässert sind, oder wenn sich ihr technischer Zustand verändert hat.